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   OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97   

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OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97 (https://dejure.org/1997,16327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97 (https://dejure.org/1997,16327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 1997 - 3 Ss OWi 248/97 (https://dejure.org/1997,16327)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Auskunftspflicht, Beweisverwertungsverbot, Datenschutz, Lichtbild vom Betroffenen, Personalausweis, Weitergabe des Lichtbildes durch die Meldebehörde

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.11.1989 - 3 Ss OWi 695/89
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97
    Dem entspricht die Begründung des Gesetzesentwurfs (Bundestags-Drucks. 10/2177, S. 1), nach der Inhalt, Zweck und Benutzung des bei den zuständigen örtlichen Behörden geführten Personalausweis-Registers ausdrücklich gesetzlich geregelt werden und die Übermittlung von Daten aus diesen Registern an andere Behörden nur in eng umschriebenen Fällen zugelassen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1989 - 3 Ss OWi 695/89 -).

    jedoch zu keinem prozessualen Verwertungsverbot (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1989 - 3 Ss OWi 695/89 -).

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97
    Es kommt vielmehr auf eine die Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Abwägung zwischen den geschützten Interessen des Betroffenen und dem staatlichen Verfolgungsinteresse an (BGHSt 24, 125).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97
    Aus diesem Grund hat sich der im Vorverfahren begangene Verfahrensfehler letztlich auf die Verurteilung des Betroffenen nicht ausgewirkt (vgl. zur Fernwirkung von Verfahrensfehlern und Beweisverboten BGHSt 27, 355; 29, 244; OLG Stuttgart, NJW 1973, 1941).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97
    Auch aus der Strafprozeßordnung lässt sich über die ausdrücklich geregelten Fälle hinaus kein allgemeines Beweisverwertungsverbot bei Verfahrensverstößen entnehmen (vgl. BGHSt 31, 304).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97
    Aus diesem Grund hat sich der im Vorverfahren begangene Verfahrensfehler letztlich auf die Verurteilung des Betroffenen nicht ausgewirkt (vgl. zur Fernwirkung von Verfahrensfehlern und Beweisverboten BGHSt 27, 355; 29, 244; OLG Stuttgart, NJW 1973, 1941).
  • OLG Stuttgart, 25.07.1973 - 1 Ss 282/73

    Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens unter Alkoholeinfluss ; Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97
    Aus diesem Grund hat sich der im Vorverfahren begangene Verfahrensfehler letztlich auf die Verurteilung des Betroffenen nicht ausgewirkt (vgl. zur Fernwirkung von Verfahrensfehlern und Beweisverboten BGHSt 27, 355; 29, 244; OLG Stuttgart, NJW 1973, 1941).
  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 3 Ss OWi 592/98

    Datenschutz, Beweisverwertungsverbot, Identifizierung anhand eines Lichtbildes,

    Denn, da der Betroffene in Mönchengladbach wohnt, hätte dieser zum Zwecke der Identifizierung ohne weiteres durch einen Polizeibeamten aufgesucht werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.11.1989 - 3 Ss OWi 695/89 - 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97 - 13.11.1997 - 3 Ss OWi 882/97).

    Im vorliegenden Fall wiegt der Verfahrensverstoß nicht so schwer, dass das Interesse an der Tataufklärung zurücktreten müsste, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass durch die Übersendung des Fotos nicht der Kernbereich der Privatsphäre des Betroffenen berührt worden ist und dessen Identifizierung durch die Polizei jederzeit auf gesetzlichem Wege hätte erfolgen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.11.1989 3 Ss OWi 695/89 - und vom 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97 - OLG Frankfurt NJW 1997, 2963).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die gerichtliche Überführung des Betroffenen ausweislich der Urteilsgründe nicht unter Verwendung des Fotos aus dem Personalausweis erfolgt ist, so dass der Verfahrensverstoß im Ermittlungsverfahren nicht in die Hauptverhandlung hineingewirkt hat, das angefochtene Urteil mithin nicht auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97 - ).

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